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Öffentliche Sitzung des Stadtrates in Flöha

Flöha. Am 27. September trafen sich die Stadträte zu einer öffentlichen Sitzung im Stadtsaal in der „Alten Baumwolle“. Einer der Tagesordnungspunkte war die Erläuterung der Niederschlagswassergebühren. Dazu hatte man den technischen Geschäftsführer des ZWA Hainichen, Ulrich Pötzsch, eingeladen. Auf Grund rechtlicher Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts Bautzen sind Städte und Gemeinden verpflichtet, Abwasserentgelte nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt zu veranlagen. Anrechenbare Flächen sind, wo Regenwasser nicht oder nur teilweise versickern kann.
Bei vollversiegelten Flächen wird der Faktor 1 zugrunde gelegt. Dieser reduziert sich auf 0,6 bzw. auf 0,3 wenn Niederschlagswasser zurückgehalten wird oder die Flächen teil- oder schwachversiegelt sind. Um die anrechenbaren Flächen zu ermitteln fand eine Befliegung mit fotografischer Auswertung und eine Befragung der Grundstückseigentümer statt.

Das Niederschlagswasserentgelt bei Faktor 1 soll beim ZWA Hainichen rund 50ct betragen. Das liegt am unteren Ende der Preisskala. Der Durchschnitt bei benachbarten Verbänden beträgt derzeit 79ct. Endgültig soll die Tarifanpassung auf der nächsten Verbandsversammlung beschlossen werden.

Auf der öffentlichen Stadtratssitzung informierte Oberbürgermeister Volker Holuscha auch darüber, wie es mit der, durch einen Brand zerstörten, Fußgängerbrücke weitergeht. Das Bauwerk wird noch in diesem Jahr abgerissen, so das Stadtoberhaupt. Außerdem soll zeitnah eine Stellfläche für einen Autokran geschaffen werden, falls die Brücke schon vor Beginn der Abrissarbeiten zusammenbricht.

Die Errichtung einer Behelfsbrücke durch die Bundeswehr wurde vom Militär abgelehnt. Als Gründe wurde der Hochwasserschutz und, dass sich zwei weitere Brücken in vertretbarer Entfernung befinden, angegeben. Wann mit einem Brückenneubau begonnen werden kann, hängt von bauplanerischen und finanziellen Vorgaben ab, so der OB.